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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der AVANTEC Zerspantechnik GmbH

§ 1 Geltung

(1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) enthalten die zwischen Ihnen und uns, der AVANTEC Zerspantechnik GmbH, Wilhelmstraße 123, 75428 Illingen, ausschließlich geltenden Bedingungen für alle zwischen Ihnen und uns geschlossenen Verträge, Lieferungen, Leistungen und Angebote. Diese AGB sind Bestandteil aller Verträge, die wir mit Ihnen über die von uns angebotenen Waren oder Leistungen schließen. Diese AGB gelten nur, wenn Sie Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind.

(2) Entgegenstehende, zusätzliche oder von unseren AGB abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen von Ihnen oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn wir ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprechen. Selbst wenn wir auf ein Schreiben Bezug nehmen, das Allgemeine Geschäftsbedingungen von Ihnen oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

(1) Die Präsentation unserer Waren und Leistungen auf unserer Homepage www.avantec.de, in unseren Katalogen oder auf unseren sonstigen Werbeträgern stellt kein bindendes Angebot unsererseits dar. Sie geben mit Ihrer Bestellung an uns ein bindendes Angebot ab.

(2) Ein Vertrag zwischen Ihnen und uns kommt erst mit der Abgabe einer ausdrücklichen gesonderten Annahmeerklärung durch uns zustande, die innerhalb von fünf Werktagen per Fax, E-Mail oder schriftlich erfolgt.

(3) Mit Ausnahme unserer Geschäftsführer sind unsere Mitarbeiter nicht berechtigt, von diesen AGB abweichende Abreden mit Ihnen zu treffen.

(4) Unsere Angaben zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Maße, Toleranzen und technische Daten) sowie unsere Darstellungen derselben (z.B. Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine zugesagten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.

(5) Wir behalten uns das Eigentum und/oder Nutzungsrechte an allen von uns abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie Ihnen zur Verfügung gestellten Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Sie dürfen diese Unterlagen und Gegenstände ohne unsere ausdrückliche Zustimmung weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen, nutzen lassen oder vervielfältigen. Sie haben auf unser Verlangen diese Gegenstände vollständig an uns zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von Ihnen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen.

§ 3 Preise und Zahlung

(1) Die Preise gelten für den in den Auftragsbestätigungen aufgeführten Leistungs- und Lieferungsumfang. Die Preise verstehen sich in EURO ab Werk zuzüglich Verpackung, gesetzlicher Mehrwertsteuer, bei Exportlieferungen Zoll sowie Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben.

(2) Rechnungsbeträge sind innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist zu bezahlen. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei uns. Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist der Kaufpreis innerhalb von 30 Tagen ab Zugang der Rechnung bei Ihnen fällig.

(3) Im Falle des Zahlungsverzugs haben Sie Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz pro Jahr zu bezahlen. Ferner können wir eine Pauschale in Höhe von 40 Euro berechnen. Wir behalten uns die Geltendmachung höherer Zinsen und/oder eines weiteren Schadens vor. Die Pauschale nach Satz 2 wird auf einen geschuldeten Schadensersatz angerechnet, soweit der Schaden in Kosten der Rechtsverfolgung begründet ist. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.

(4) Wir sind berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche Ihre Kreditwürdigkeit wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung unserer offenen Forderungen durch Sie aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis gefährdet wird.

§ 4 Lieferung und Lieferzeit

(1) Lieferungen durch uns erfolgen ab Werk. Auf Ihr Verlangen und auf Ihre Kosten versenden wir die Ware an einen anderen Bestimmungsort. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg und Verpackung) selbst zu bestimmen.

(2) Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. von uns bei Annahme der Bestellung angegeben. Sofern eine Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder einen sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.

(3) Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung Ihrer Verpflichtungen voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

(4) Ist eine bestellte Ware nicht verfügbar, weil wir von unserem Lieferanten ohne unser Verschulden nicht beliefert werden, können wir vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall werden wir Sie hierüber unverzüglich informieren und eine bereits erbrachte Leistung unverzüglich erstatten.

(5) Ihre Ansprüche auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen im Falle des Lieferverzugs oder von Unmöglichkeit bestehen nach Maßgabe von § 7.

§ 5 Erfüllungsort, Versand, Verpackung, Gefahrübergang, Abnahme

(1) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Illingen, Deutschland, soweit nichts anderes bestimmt ist.

(2) Die Versandart und die Verpackung unterstehen unserem pflichtgemäßen Ermessen.

(3) Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstandes an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf Sie über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir noch andere Leistungen (z.B. Versand) übernommen haben.

(4) Lagerkosten tragen Sie, wenn Sie in Verzug geraten.

(5) Die Sendung wird von uns nur auf Ihren ausdrücklichen Wunsch und auf Ihre Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden oder sonstige versicherbare Risiken versichert.

§ 6 Gewährleistung

(1) Für Ihre Rechte bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher.

(2) Grundlage unserer Mängelhaftung ist vor allem unsere über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht.

(3) Sofern ein beidseitiges Handelsgeschäft vorliegt, setzen Ihre Mängel- und Rückgriffsansprüche voraus, dass sie Ihren gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß § 377 HGB nachgekommen sind. Zeigt sich bei der Untersuchung der Kaufsache oder später ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Unabhängig von dieser Untersuchungs- und Rügepflicht haben Sie offensichtliche Mängel (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) unverzüglich schriftlich oder in Textform anzuzeigen, wobei auch hier zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Versäumen Sie jeweils die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen.

(4) Ist die gelieferte Sache mangelhaft, können wir zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten.

(5) Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass Sie den fälligen Kaufpreis bezahlt haben. Sie sind jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.

(6) Sie haben uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung haben Sie uns die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben.

(7) Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, tragen wir, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Stellt sich jedoch Ihr Mangelbeseitigungsverlangen als unberechtigt heraus, können wir die hieraus entstandenen Kosten von Ihnen ersetzt verlangen.

(8) Ihre Ansprüche auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach Maßgabe von § 7 und sind im Übrigen ausgeschlossen.

§ 7 Sonstige Haftung

Wir haften – gleich aus welchem Rechtsgrund – auf Schadensersatz oder auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen in den Absätzen 1 bis 5.

(1) Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der Bestimmungen dieses § 7 nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

(2) Auf Schadensersatz haften wir bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur

a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen und vertrauen dürfen); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

(3) Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben sowie bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

(4) Die Regelungen dieses § 7 gelten für den Ersatz vergeblicher Aufwendungen entsprechend.

(5) Soweit die Schadenersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Schadenersatzhaftung unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 8 Verjährung

(1) Die Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und/oder Rechtsmängeln beträgt vorbehaltlich der folgenden Absätze (2) bis (4) ein Jahr ab Ablieferung.

(2) Unberührt von Absatz (1) bleiben gesetzliche Sonderregelungen zur Verjährung für dingliche Herausgabeansprüche Dritter, wenn wir arglistig, vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben, für Ansprüche im Lieferantenregress bei Endlieferung an einen Verbraucher, für Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, Körpers und/oder der Gesundheit, wenn wir eine Garantie übernommen haben, oder wenn die Kaufsache bestimmungsgemäß in einem Bauwerk verwendet wurde und zu dessen Mangelhaftigkeit geführt hat.

(3) Die vorstehenden Verjährungsfristen gelten auch für Ihre vertraglichen und außervertraglichen Schadensersatzansprüche, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn, die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Die Verjährungsfristen des Produkthaftungsgesetzes bleiben in jedem Fall unberührt.

(4) Im Übrigen gelten für Ihre Schadensersatzansprüche gemäß § 7 ausschließlich die gesetzlichen Verjährungsfristen.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

(1) Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten Ihrerseits, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt gleichzeitig der Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf Ihre Verbindlichkeiten bei uns – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.

(2) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter haben Sie uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.

(3) Sie sind berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; Sie treten uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich MwSt.) unserer Forderung ab, die Ihnen aus der Weiterveräußerung gegen Ihre Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleiben Sie auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommen, nicht in Zahlungsverzug geraten und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so können wir verlangen, dass Sie uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt geben, alle zum Einzug erforderlichen Angaben machen, die dazugehörigen Unterlagen aushändigen und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilen.

§ 10 Exportkontrolle

(1) Leistungen aus Verträgen mit uns können Export- und Importbeschränkungen unterliegen. Unsere Vertragserfüllung steht unter dem Vorbehalt, dass der Erfüllung keine Hindernisse aufgrund nationaler und internationaler Vorschriften des Export- und Importrechts sowie keine sonstigen gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.

(2) Sie sind verpflichtet, die anwendbaren Export- und Importkontrollvorschriften der Bundesrepublik Deutschland, der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten von Amerika, sowie alle anderen einschlägigen Vorschriften einzuhalten und alle Informationen und Dokumente beizubringen, die für den Export bzw. Import unserer Waren in einem anderen Land benötigt werden. Bis zur Vorlage dieser Unterlagen sind wir nicht zur Lieferung verpflichtet.

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Sofern Sie Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder Träger eines öffentlich-rechtlichen Sondervermögens sind, sofern Sie keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben oder nach Vertragsschluss Ihren Geschäftssitz ins Ausland verlegen, ist Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen uns und Ihnen Illingen. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben davon unberührt. Wir sind auch zur Klageerhebung an Ihrem Sitz sowie jedem anderen zulässigen Gerichtstand berechtigt.

(2) Die Beziehungen zwischen uns und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG) gilt nicht.

Stand Mai 2019

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Boger & Benz GmbH

§ 1 Geltung

(1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) enthalten die zwischen Ihnen und uns, der Boger & Benz GmbH, Bonhoefferstraße 22, 75417 Mühlacker, ausschließlich geltenden Bedingungen für alle zwischen Ihnen und uns geschlossenen Verträge, Lieferungen, Leistungen und Angebote. Diese AGB sind Bestandteil aller Verträge, die wir mit Ihnen über die von uns angebotenen Waren oder Leistungen schließen. Diese AGB gelten nur, wenn Sie Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind.

(2) Entgegenstehende, zusätzliche oder von unseren AGB abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen von Ihnen oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn wir ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprechen. Selbst wenn wir auf ein Schreiben Bezug nehmen, das Allgemeine Geschäftsbedingungen von Ihnen oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

(1) Die Präsentation unserer Waren und Leistungen auf unserer Homepage www.boger-benz.de, in unseren Katalogen oder auf unseren sonstigen Werbeträgern stellt kein bindendes Angebot unsererseits dar. Sie geben mit Ihrer Bestellung an uns ein bindendes Angebot ab.

(2) Ein Vertrag zwischen Ihnen und uns kommt erst mit der Abgabe einer ausdrücklichen gesonderten Annahmeerklärung durch uns zustande, die innerhalb von fünf Werktagen per Fax, E-Mail oder schriftlich erfolgt.

(3) Mit Ausnahme unserer Geschäftsführer sind unsere Mitarbeiter nicht berechtigt, von diesen AGB abweichende Abreden mit Ihnen zu treffen.

(4) Unsere Angaben zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Maße, Toleranzen und technische Daten) sowie unsere Darstellungen derselben (z.B. Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine zugesagten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.

(5) Wir behalten uns das Eigentum und/oder Nutzungsrechte an allen von uns abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie Ihnen zur Verfügung gestellten Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Sie dürfen diese Unterlagen und Gegenstände ohne unsere ausdrückliche Zustimmung weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen, nutzen lassen oder vervielfältigen. Sie haben auf unser Verlangen diese Gegenstände vollständig an uns zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von Ihnen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen.

§ 3 Preise und Zahlung

(1) Die Preise gelten für den in den Auftragsbestätigungen aufgeführten Leistungs- und Lieferungsumfang. Die Preise verstehen sich in EURO ab Werk zuzüglich Verpackung, gesetzlicher Mehrwertsteuer, bei Exportlieferungen Zoll sowie Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben.

(2) Rechnungsbeträge sind innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist zu bezahlen. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei uns. Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist der Kaufpreis innerhalb von 30 Tagen ab Zugang der Rechnung bei Ihnen fällig.

(3) Im Falle des Zahlungsverzugs haben Sie Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz pro Jahr zu bezahlen. Ferner können wir eine Pauschale in Höhe von 40 Euro berechnen. Wir behalten uns die Geltendmachung höherer Zinsen und/oder eines weiteren Schadens vor. Die Pauschale nach Satz 2 wird auf einen geschuldeten Schadensersatz angerechnet, soweit der Schaden in Kosten der Rechtsverfolgung begründet ist. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.

(4) Wir sind berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche Ihre Kreditwürdigkeit wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung unserer offenen Forderungen durch Sie aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis gefährdet wird.

§ 4 Lieferung und Lieferzeit

(1) Lieferungen durch uns erfolgen ab Werk. Auf Ihr Verlangen und auf Ihre Kosten versenden wir die Ware an einen anderen Bestimmungsort. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg und Verpackung) selbst zu bestimmen.

(2) Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. von uns bei Annahme der Bestellung angegeben. Sofern eine Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder einen sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.

(3) Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung Ihrer Verpflichtungen voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

(4) Ist eine bestellte Ware nicht verfügbar, weil wir von unserem Lieferanten ohne unser Verschulden nicht beliefert werden, können wir vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall werden wir Sie hierüber unverzüglich informieren und eine bereits erbrachte Leistung unverzüglich erstatten.

(5) Ihre Ansprüche auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen im Falle des Lieferverzugs oder von Unmöglichkeit bestehen nach Maßgabe von § 7.

§ 5 Erfüllungsort, Versand, Verpackung, Gefahrübergang, Abnahme

(1) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Mühlacker, Deutschland, soweit nichts anderes bestimmt ist.

(2) Die Versandart und die Verpackung unterstehen unserem pflichtgemäßen Ermessen.

(3) Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstandes an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf Sie über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir noch andere Leistungen (z.B. Versand) übernommen haben.

(4) Lagerkosten tragen Sie, wenn Sie in Verzug geraten.

(5) Die Sendung wird von uns nur auf Ihren ausdrücklichen Wunsch und auf Ihre Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden oder sonstige versicherbare Risiken versichert.

§ 6 Gewährleistung

(1) Für Ihre Rechte bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher.

(2) Grundlage unserer Mängelhaftung ist vor allem unsere über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht.

(3) Sofern ein beidseitiges Handelsgeschäft vorliegt, setzen Ihre Mängel- und Rückgriffsansprüche voraus, dass sie Ihren gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß § 377 HGB nachgekommen sind. Zeigt sich bei der Untersuchung der Kaufsache oder später ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Unabhängig von dieser Untersuchungs- und Rügepflicht haben Sie offensichtliche Mängel (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) unverzüglich schriftlich oder in Textform anzuzeigen, wobei auch hier zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Versäumen Sie jeweils die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen.

(4) Ist die gelieferte Sache mangelhaft, können wir zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten.

(5) Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass Sie den fälligen Kaufpreis bezahlt haben. Sie sind jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.

(6) Sie haben uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung haben Sie uns die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben.

(7) Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, tragen wir, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Stellt sich jedoch Ihr Mangelbeseitigungsverlangen als unberechtigt heraus, können wir die hieraus entstandenen Kosten von Ihnen ersetzt verlangen.

(8) Ihre Ansprüche auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach Maßgabe von § 7 und sind im Übrigen ausgeschlossen.

§ 7 Sonstige Haftung

Wir haften – gleich aus welchem Rechtsgrund – auf Schadensersatz oder auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen in den Absätzen 1 bis 5.

(1) Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der Bestimmungen dieses § 7 nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

(2) Auf Schadensersatz haften wir bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur

a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen und vertrauen dürfen); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

(3) Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben sowie bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

(4) Die Regelungen dieses § 7 gelten für den Ersatz vergeblicher Aufwendungen entsprechend.

(5) Soweit die Schadenersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Schadenersatzhaftung unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 8 Verjährung

(1) Die Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und/oder Rechtsmängeln beträgt vorbehaltlich der folgenden Absätze (2) bis (4) ein Jahr ab Ablieferung.

(2) Unberührt von Absatz (1) bleiben gesetzliche Sonderregelungen zur Verjährung für dingliche Herausgabeansprüche Dritter, wenn wir arglistig, vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben, für Ansprüche im Lieferantenregress bei Endlieferung an einen Verbraucher, für Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, Körpers und/oder der Gesundheit, wenn wir eine Garantie übernommen haben, oder wenn die Kaufsache bestimmungsgemäß in einem Bauwerk verwendet wurde und zu dessen Mangelhaftigkeit geführt hat.

(3) Die vorstehenden Verjährungsfristen gelten auch für Ihre vertraglichen und außervertraglichen Schadensersatzansprüche, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn, die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Die Verjährungsfristen des Produkthaftungsgesetzes bleiben in jedem Fall unberührt.

(4) Im Übrigen gelten für Ihre Schadensersatzansprüche gemäß § 7 ausschließlich die gesetzlichen Verjährungsfristen.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

(1) Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten Ihrerseits, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt gleichzeitig der Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf Ihre Verbindlichkeiten bei uns – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.

(2) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter haben Sie uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.

(3) Sie sind berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; Sie treten uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich MwSt.) unserer Forderung ab, die Ihnen aus der Weiterveräußerung gegen Ihre Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleiben Sie auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommen, nicht in Zahlungsverzug geraten und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so können wir verlangen, dass Sie uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt geben, alle zum Einzug erforderlichen Angaben machen, die dazugehörigen Unterlagen aushändigen und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilen.

§ 10 Exportkontrolle

(1) Leistungen aus Verträgen mit uns können Export- und Importbeschränkungen unterliegen. Unsere Vertragserfüllung steht unter dem Vorbehalt, dass der Erfüllung keine Hindernisse aufgrund nationaler und internationaler Vorschriften des Export- und Importrechts sowie keine sonstigen gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.

(2) Sie sind verpflichtet, die anwendbaren Export- und Importkontrollvorschriften der Bundesrepublik Deutschland, der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten von Amerika, sowie alle anderen einschlägigen Vorschriften einzuhalten und alle Informationen und Dokumente beizubringen, die für den Export bzw. Import unserer Waren in einem anderen Land benötigt werden. Bis zur Vorlage dieser Unterlagen sind wir nicht zur Lieferung verpflichtet.

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Sofern Sie Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder Träger eines öffentlich-rechtlichen Sondervermögens sind, sofern Sie keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben oder nach Vertragsschluss Ihren Geschäftssitz ins Ausland verlegen, ist Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen uns und Ihnen Mühlacker. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben davon unberührt. Wir sind auch zur Klageerhebung an Ihrem Sitz sowie jedem anderen zulässigen Gerichtstand berechtigt.

(2) Die Beziehungen zwischen uns und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG) gilt nicht.

Stand Mai 2019